ein Arbeitskollege hat mich auf eine Kuriosität hingewiesen. Unter http://www.networkrail.co.uk/browse%20do...dix.pdf#page=19 sieht man die Ausnahmen zur Regelung, Tiere möglichst nicht zu überfahren, im Sectional Appendix der Network Rail Anglia Region. Dort steht, dass bei Kleintieren (z.B. Hunde), Wild sowie bei nicht mehr als 6 Schafen nicht gebremst werden muss. Dies gilt dank eigenem Zusatzparagrafen auch für Schwäne, aber nur wenn sich diese zwischen den beiden Schienen befinden.
Die separate Nennung der Schwäne ist notwendig, da alle auf öffentlichem Grund oder Grundstücken unterhalb einer Mindestgröße lebenden Schwäne aufgrund eines Erlasses aus 1482 unter Edward IV, der bis heute gilt, der Queen gehören und diese Regel also zwar in Worten aussagt, dass man Schwäne überfahren darf, aber juristisch explizit erlaubt, königliches Eigentum zu zerstören.
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