heute kam die Rechnung vom Notar (wegen Hauskauf!) der will 800€ da ich es nicht Bar habe gibt es ein neuen Termin (ja nee 70000€ in Bar, sone große Geldtasche hab ich ja nicht!) ... total überhöhte Preise (ich hab den ja nicht ausgesucht, die Hausbesitzer hatten darauf bestanden!) was rechtfertigt eine Urkunde dessen Preis 400€ ist (Papier ist nicht mit Blattgold verziert, keine Putten oder Orden und auch Billigheimer Papier!)
und dann das Absteinen der Grundstücke (aus eins mach zwei) verlangt das Katasteramt 500€ - für einen Plan abändern
Deutschland deine Beamte - schlimmer gehts immer - wie kann man nur so Geldgeil und "Statusgeil" sein!
Zur Verteidigung der Notare muß ich sagen, daß sie gar nicht weniger nehmen dürfen. Die Höhe der Gebühren für Beurkundungen ist in der Kostenordnung festgelegt, und die ist Bundesgesetz, siehe da:
Das hat alles seinen guten Grund, ich sag nur Unabhängigkeit der Justiz. Zu Zeiten des "Alten Fritz" in Preußen wurden die Richter absichtlich nicht vom Staat bezahlt, weil man der Meinung war, daß sie von den Klageparteien genug zugesteckt bekommmen. Also mit den Ergebnis, daß der Recht bekam, der das meiste Geld herüber schob.
Und heute gibt es das ja auch noch. Ich hab selber im Auto eine Polizeikontrolle in der Türkei erlebt, die nach Zahlung einer kleinen "Wegegebühr" ganz schnell beendet war. Als ich meinen Begleitern erzählt hab, daß so etwas in Deutschland absolut undenkbar ist und für den Bestechenden sicher mit einer Geldstrafe und für den Nehmenden mindestens mit Entlassung endet, wollten sie mir es nicht glauben. In der Türkei gehört sowas einfach mit dazu, ohne Bakschisch läuft da gar nix.
Mein guter Torsten , als Geschichtsliebhaber , Verehrer des Alten Fritzen und bekennender Preuße haben mich Eure Worte bezüglich des guten alten preußischen Beamtentums sehr verdrießlich gestimmt ! Aber wohl an , auch die Monarchie ist nicht perfekt und bietet genug Platz für zu tadelndes Verhalten Ihro Majestät hoher Diener !
...im Übrigen sei es dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner begrenzten Einsicht an die Taten seiner Majestät und ihrer Obrigkeit anzulegen. Bedenke er dies!
Mit einem dreifachen huldvollen "Diener", das Antlitz zu ihrer Majestät gewandt Klaus-Dieter